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8. Sep. 2011

Elternpflichten haben auch Konsequenzen

Für Diskussionen sorgte ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH). Es wurde in manchen Medien mit dem Ergebnis präsentiert, dass ein Vater von der Mutter des Schmerzensgeld erhalten würde, weil sie dem Vater den Kontakt zum Kind verwehrt hätte.
 
Der OGH hat dem Vater aber keinen Schadenersatz zuerkannt, sondern nur ausgesprochen, dass solche Ansprüche wie Schmerzengeld und Ersatz für Kosten des Besuchsrechtsverfahrens rechtlich denkbar seien.

Richter mitschuldig am Problem
Das Urteil macht Eltern klar, dass ihre Pflichten durchsetzbar und sanktioniert sind. Im Übrigen ist das Urteil geschlechtsneutral. Es ermöglicht betroffenen Eltern, sich besser gegen rechtswidrige Besuchsrechtsverweigerung zur Wehr zu setzen.
Die bisher vorgesehenen Sanktionen haben sich jahrzehntelang als zahnlos erwiesen. Nicht unschuldig daran waren die Richter, die bis hin zur Rechtsverweigerung vom Instrument der „Beugestrafen“ faktisch keinen Gebrauch gemacht haben. Erst in den letzten Jahren ist eine langsame Besserung zu vermerken.
Das Urteil kann auch präventiv dagegen wirken, Besuchsrechtsverfahren in die Länge zu ziehen.Im vorliegenden Fall kann die Mutter eine Schadenersatzpflicht treffen, obwohl sie im Besuchsrechtsverfahren „gewonnen“ hat und dem Vater erfolgreich den Kontakt zum Kind verwehrt hat.
Der OGH hat aber hohe Hürden aufgestellt. Für den Zuspruch von Schmerzengeld muss eine psychische Erkrankung vorliegen, die einer Behandlung bedarf und über bloße Unlustgefühle wie Trauer oder Zorn hinausgeht. Weiters muss eine rechtswidrige und schuldhafte Beeinflussung des Kindes durch den obsorgeberechtigten Elternteil vorliegen.
 
Kontaktabbruch hat viele Gründe
Schon das nachzuweisen ist schwierig, weil Psychologen stark gegen die Einteilung der Eltern in „gut“ und „böse“ sind. Oft liegt eine Vielzahl von Faktoren vor, die zum Kontaktabbruch führen. Die wenigen extrem konfliktträchtigen bzw. höchst strittigen Fälle sind allerdings um eine Facette erweitert. Das muss man aber im Interesse aller betroffenen Kinder hinnehmen.

Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin

 

 

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