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16. Dez. 2011

Eizellspenden bleiben verboten

Zwei Paare, die keine Kinder bekommen können, haben sich zunächst an den Verfassungsgerichtshof gewandt und der hat die Sache an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) weitergeleitet. Durch die in Österreich geltenden Verbote von Eizellspenden, so argumentierten die beiden Paare, würden sie in ihrem Recht auf Familienleben und –gründung (Art. 8 Menschenrechtskonvention) verletzt und gegenüber anderen Paaren diskriminiert.

Der Gerichtshof verneinte eine Verletzung und argumentierte, dass Staaten in einem so dynamischen und heiklen Rechtsgebiet wie der Fortpflanzungsmedizin bei der Beurteilung solcher Fragen einen erweiterten Spielraum haben. Zwar räumte die große Kammer des EGMR ein, dass es inzwischen einen klaren europäischen Trend gibt, Samenspenden zu erlauben (verboten aber z.B. noch in Deutschland und in der Schweiz). Die Beurteilung des Falles, so das Gericht, stelle aber auf den Zeitpunkt ab, als die Angelegenheit beim Verfassungsgerichtshof lag, also die neunziger Jahre. Damals habe es keinen gesellschaftlichen Konsens gegeben.

Österreich ist nicht daran gehindert, seine Meinung in dieser Frage zu ändern und es scheint so, dass es in der Bioethikkommission tatsächlich eine Tendenz zur Liberalisierung gibt.

Dr. Petra Piccolruaz

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Rechtsanwälte
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