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19. Aug. 2014

Ausbildungskosten – Rückersatz bei vorzeitiger Kündigung

Wenn es schriftlich vereinbart worden ist, dass die Kosten für eine erfolgreich absolvierte Ausbildung aliquot je nach Zeitpunkt der Kündigung gestaffelt zurückzuzahlen seien – dann sind Einwendungen dagegen nur sehr selten erfolgreich.

In einem aktuellen Fall hat ein Friseurlehrling an einer viertägigen Schulung für Nageldesign und Wimpernverlängerung teilgenommen und sich auf eine aliquote Rückzahlung verpflichtet, sollte sie innerhalb von drei Jahren das Dienstverhältnis beenden. Als dies dann tatsächlich geschah, stellte sie sich auf den Standpunkt, dass der Kurs ohne Prüfung und Erhalt eines Zeugnisses geendet hatte; von "erfolgreich absolviert" könne keine Rede sein. Der OGH (27.9.2013, 9 ObA 97/13z) folgte dieser Argumentation nicht: Entscheidend sei, ob das erlernte Wissen ihr am Arbeitsmarkt nützen würde, und das sei auch ohne Prüfung möglich - selbst dann, wenn die Auszubildenden die neue Fertigkeit noch nicht mängelfrei beherrsche. Es mache auch keinen Unterschied, ob die Ausbildung extern oder firmenintern angeboten worden sei.

Auch bei Entlassung kann die Rückzahlung gefordert werden und in manchen Fällen auch, wenn der Arbeitgeber kündigt - nämlich dann, wenn ein schuldhaftes Verhalten des Arbeitnehmers, das allerdings nicht für eine Entlassung reicht, dafür verantwortlich war.

 Und was passiert, wenn ein Arbeitnehmer eine Prüfung nicht besteht? Lässt sich ein schuldhaftes Verhalten des Kursteilnehmers nachweisen, etwa weil er oder sie ohne zwingenden Grund zu wenig anwesend war, dann besteht nach einer jüngeren Entscheidung des Arbeit- und Sozialgerichts die Rückersatzpflicht trotz fehlenden Erfolgs (ASG 21.8.2012, 41 CGA 3/12d), sagt Palzer. Kann der Arbeitnehmer Schuldlosigkeit nachweisen, dann muss er hingegen nicht bezahlen.

Aber selbst wenn in einer mehrteiligen Ausbildung einige Kursmodule nicht abgeschlossen werden, müsse man nach der letzten Entscheidung davon ausgehen, dass die Rückersatzpflicht hält.

Kategorien: Sonstiges

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