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Rechtsanwälte PICCOLRUAZ & MÜLLERDr. Stefan Müller Dr. Petra Piccolruaz Mag. Patrick Piccolruaz

Rechtsanwälte PICCOLRUAZ & MÜLLER

Rechtsanwaltskanzlei aus Bludenz, Vorarlberg

Die Anwälte unserer Kanzlei sind Spezialisten in ihrem Fachgebiet und sowohl in Bludenz, Vorarlberg als auch in ganz Österreich für Sie da. Wir arbeiten bei Bedarf mit ausländischen Anwaltskanzleien und Experten aus anderen Beratungsdisziplinen zusammen. Als Klienten betreuen wir sowohl Privatpersonen und Familien als auch Unternehmen und Institutionen.

Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Bereich Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. Darüber hinaus sind wir spezialisiert in Angelegenheiten des Immobilienrechts sowie zu Fragen der Gewährleistung und des Schadenersatzrechts und im gesamten Bereich des Familien- und Scheidungsrechts.

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Paragraphen & Mehr erscheint in regelmäßigen Abständen und befasst sich in kurzen Abhandlungen mit aktuellen Themen.

Nr. 1 / März 2024

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Paragraphen & Mehr - Nr. 1 / März 2024

Aktuelle Rechtsnews

21. Mrz. 2016

Vertrag über Obsorgeverzicht ungültig

Die Eltern eines Jugendlichen der unter Intelligenzminderung litt, hatten mit dem Gericht eine Vereinbarung getroffen sie auf die Obsorge zugunsten der  Jugendwohlfahrt verzichten. Zuvor war vom Land Steiermark beantragt worden Ihnen die Obsorge zu entziehen, weil sie sich nicht genug um das Kind gekümmert hätten.

Kurz darauf widerriefen die Eltern ihre Zusage mit der Begründung sie hätten nicht hinreichend verstanden was sie da unterschrieben haben.

Der Antrag auf Rückübertragung und Sorge wurde zunächst abgewiesen. Das Landesgericht Leoben erklärte, dass die Eltern nur dann die Vereinbarung erfolgreich rückgängig machen könnten, wenn keine Gefahr für das Kindeswohl mehr bestehe.

Der OGH (7 Ob 189/15 t) war anderer Ansicht. Die Eltern hätten gar nicht vertraglich auf ihre Rechte verzichten können, seien also ohnedies weiterhin obsorgeberechtigt. Das Gericht könne allerdings prüfen ob die Voraussetzungen dafür vorliegen dass die Obsorge aus Gründen des Kindeswohls den Eltern entzogen und auf die Jugendwohlfahrt übertragen werden können

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PICCOLRUAZ & MÜLLER

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