Im vorliegenden Fall lag der Hauptzweck des Flugs nicht in der bloßen Beförderung der Insassen, sondern darin, durch das Abwerfen von Sprengladungen den künstlichen Abgang von Lawinen zu erzeugen. Ein am Bord befindliches Lawinenkommissionsmitglied, das als „ortskundiger Einweiser“ fungierte, erlitt beim Flug eine...
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