Die Frage, ob und in welchem Umfang eine Entscheidung, die für die Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) bestimmt ist, zu anonymisieren ist, liegt beim erkennenden Senat und damit beim unabhängigen Richter. Sie ist Teil der Entscheidung in der Sache eines Höchstgerichts, aus der kein Ersatzanspruch abgeleitet werden...
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