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18. Okt. 2012

Reformen im Familienrecht – bei Namensrecht und Obsorge

Das Justizministerium plant eine große Reform des Familienrechtes. Einerseits geht es um die gemeinsame Obsorge nach der Scheidung, andererseits um große Änderungen im Namensrecht. Mit der gemeinsamen Obsorge nach der Scheidung reagiert das Ministerium auf Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, wonach kein Elternteil – gleichgültig ob ledig oder geschieden – schon deshalb von der Obsorge ausgeschlossen werden darf, weil es der andere so will. Künftig wird im Fall eines Streites zwischen den Eltern das Gericht zu entscheiden haben, was im Interesse des Kindes liegt. Beim Namensrecht sind große Änderungen geplant: Eltern werden sich künftig nicht mehr auf einen Familiennamen einigen müssen. Kinder können wahlweise den Familiennamen der Mutter, des Vaters oder einen aus beiden Namen zusammengesetzten führen. Im Zweifelsfall entscheidet der Familienname des Vaters. Mehr als ein zweigliedriger Name darf aber nie entstehen.

Im Übrigen können künftig alle Bürger ihren Namen sehr einfach ändern, wenn das Gesetz zustande kommt. Jeder Mann kann, unabhängig vom Alter und davon, ob seine Eltern noch leben, seinen Nachnamen ändern. Dies ist durch eine einfache Erklärung beim Standesamt möglich. Vorgesehen ist, dass das Gesetz per 01.04.2013 in Kraft tritt. Bis dahin wird nämlich das Personenstandsregister auf eine neue digitale Basis gestellt sein.

Petra Piccolruaz Rechtsanwältin in Bludenz

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