Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Juni 2012 entschieden, dass eine gesetzliche Bestimmung im Sorgerecht gegen die Menschenrechtskonvention verstoße. Konkret ging es um den Satz „Mit der Obsorge für das uneheliche Kind ist die Mutter allein betraut“.
Der Gesetzgeber hat bis zum 01.02.2013 Zeit eine entsprechende neue Regelung zu finden, sonst käme dazu, dass auch etwa Väter die sich nie um ihre Kinder gekümmert haben automatisch eine Sorgerecht erhalten. Vorgesehen ist, dass uneheliche Väter ein solches Recht über Antrag eingeräumt erhalten können.
Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin Bludenz