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11. Mai. 2015

Halterhaftung auch auf dem Hundeübungsplatz

Ein Mann nahm mit seinem 9 Monate alten Tier an einem Junghundekurs teil. Es handelt des sich dabei um einen Mischling die Schulterhöhe betrug schon fast einen halben Meter. Das Tier wog ca. 25 Kilo. Mit dem Hund ging der Mann von einem Übungsgerät zum nächsten. Dasselbe tat auch eine Frau mit ihrem Haustier.

Hund nur lose angeleint


Der Hund des Mannes-er war nur lose angeleint -bewegte sich im schnellen Schritt auf die Frau zu. Erst als das Tier knapp hinter der Frau war, zog der Halter die Leine. Zu spät. Der Hund war nicht mehr zu stoppen und stieß die Frau gegen ihre rechte Kniekehle. Sie wurde erheblich verletzt.
Schon die Unterinstanzen bejahten den Anspruch auf Schadenersatz. Der Mann hätte die Leine rechtzeitig anziehen sollen.

Allgemeine Regeln gelten auch auf Übungsplatz


Auch vor dem Obersten Gerichtshof blitzte der Hundehalter ab. Er hatte damit argumentiert dass man auf dem Hundeabrichteplatz nicht die gleichen Anforderungen an den Hundehalter stellen könne wie dies sonst üblich sei. Dem widersprach der OGH (8 Ob 6/15 P). Der Vorfall habe sich schließlich nicht im Rahmen einer Übung ereignet sondern während des Wechsels zwischen 2 Übungsstationen. Man habe damit rechnen müssen, dass der relativ große und unerfahrene Hund durch seinen Spieltrieb eine andere Person zu Sturz bringen könne. Der Mann hätte auf sein Tier besser aufpassen. müssen und hafte für den entstandenen Schaden.
Mag. Johannes Sander RAA

Mag. Johannes Sander RAA

Experte für Skiunfälle und Sportrecht


Kategorien: Sonstiges

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