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18. Apr. 2012

EGMR: Eizellspende ist kein Menschenrecht

Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) stellte fest, dass der österreichische Staat mit diesen Verboten die Menschenrechte nicht verletzt. Eizellspenden dürfen in Österreich also verboten bleiben.

Eizellspenden dürfen in Österreich verboten bleiben. Und auch die künstliche Befruchtung mit Samen von Dritten ist für unfruchtbare Paare weiterhin keine Option. So lauten die – für viele überraschenden – aktuellen Nachrichten aus Straßburg. Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), stellte gestern, Donnerstag, fest, dass der österreichische Staat mit diesen Verboten die Menschenrechte nicht verletzt. Dabei hatte der EGMR selbst im Vorjahr noch anders entschieden und die Republik verurteilt – die daraufhin Beschwerde eingelegte.

Das Urteil (Nr. 57813/00) setzt einen Schlusspunkt unter einen Fall, der 1998 mit einem Antrag an den Verfassungsgerichtshof begann: Betroffen sind ein Vorarlberger und ein steirisches Paar. In einem Fall leidet die Frau unter eileiterbedingter Sterilität, und auch der Mann ist steril. Eine In-vitro-Befruchtung (sprich im Reagenzglas) mit einer Samenspende von einem Dritten wäre der einzige Weg, ein Kind zu bekommen. In-vitro-Fertilisation ist aber nur mit Samen vom eigenen Partner erlaubt, fremder Same muss direkt in die Gebärmutter der Frau eingebracht werden. Im anderen Fall kann die Frau keine Eizellen produzieren, sie bräuchte eine – verbotene – Eizellspende. Durch die Verbote, so argumentierten die beiden Paare, würden sie in ihrem Recht auf Familienleben- und gründung (Art. 8 Menschenrechtskonvention) verletzt und gegenüber anderen Paaren diskriminiert.

Die Große Kammer verneint die Verletzung vor allem mit dem Argument, dass Staaten in einem so dynamischen und heiklen Rechtsgebiet wie der Fortpflanzungsmedizin bei der Beurteilung der Fragen einen weiten Spielraum haben. Zwar räumt der EGMR ein, dass es inzwischen einen klaren europäischen Trend gibt, Ei- und Samenspenden zu erlauben (verboten ist die Eizellspende etwa noch in Deutschland, der Schweiz etc.). Die Beurteilung des Falles, so das Gericht, stelle aber auf den Zeitpunkt ab, als die Causa beim Verfassungsgerichtshof lag, also die Neunziger. Damals habe es keinen gesellschaftlichen Konsens gegeben.

Petra Piccolruaz, Rechtsanwalt Bludenz    

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