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27. Jul. 2012

Anstößiges Verhalten verwirkt Unterhalt

Der oberste Gerichthof hat kürzlich ausgesprochen, dass schwere Beleidigungen gegenüber engen Verwandten geeignet sein können, den Unterhaltsanspruch zu verwirken (5 Ob 249/11 w). Die Gerichte stellten auf beiden Seiten Eheverfehlungen fest, die jedoch nicht so gravierend gewesen seien, dass sie den Unterhalt verwirkt hätten. Schwerwiegend seien allerdings Äußerungen der Frau. Sie habe sich gegenüber dem Schwiegervater, „einem alten, schwer kranken Mann, extrem beleidigend und herabsetzend verhalten“. Die Frau habe in Kauf genommen, dass sich das Leben des Schwiegervaters „drastisch“ verschlechtere. Ein solches Verhalten sei aber selbst bei einer von beiden Gatten verursachten Ehekrise „so unerträglich“, dass der Unterhaltsanspruch ab August 2009 verwirkt sei (5 Ob 249/11w).

Petra Piccolruaz Rechtsanwältin in Bludenz

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Vorarlberg, Austria

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