search

2. Nov. 2011

Warum darf der Vater Adresse seines Kindes nicht erfahren?

Hat ein Vater ein grundlegendes Recht darauf, die Wohnadresse seines Kindes zu erfahren? Diese Frage hatte der Oberste Gerichtshof zu klären. Der Vater war bereits zuvor im Streit um das Sorgerecht für seine eheliche Tochter unterlegen. Dieses hatte die Mutter erhalten. Die Gerichte entschieden über die, dass dem Vater kein Besuchsrecht zustehe. Auch seine Forderung nach einem „bloß kurzfristigen, einnmaligen und begleiteten Besuchsrecht“ wurde abgewiesen. Nun wünschte der Mann von der Mutter, sie solle ihn zumindest über das Leben der Tochter informieren und deren Wohnadresse bekannt geben. Die Mutter berichtete darauf aus dem Leben des minderjährigen Kindes, informierte über en Gesundheitszustand und legte die letzten Schulzeugnisse vor. Die Wohnadresse des Kindes wollte die Mutter aber nicht verraten. Sie fürchte nämlich, dass der Vater die Tochter aufsuche. Das Erstgericht wies den Antrag des Vaters ab. Sein bisheriges Verhalten würde nämlich tatsächlich den Schluss nahe legen, dass dieser versuche, das Kind zu treffen, sobald er über die Wohnadresse verfüge. Und ein derartiges „unvorbereitetes Zusammentreffen zwischen dem Vater und der Minderjährigen würde den psychischen Zustand der Minderjährigen beeinträchtigen“, erklärt das Gericht.

Die zweite Instanz bestätigte dieses Urteil im Wesentlichen. Nun wandte sich der Vater an den Obersten Gerichtshof (OGH). Der OGH gestand zwar ein, dass die Wohnadresse zu den zentralen Informationspflichten für einen Elternteil gehöre. Dieses Recht sei aber kein Selbstzweck, sondern solle nur dazu dienen, den persönlichen Kontakt zum Kind zu ermöglichen.

OGH: Information wäre zwecklos
Da dem Vater aber zurzeit kein Besuchsrecht zustehe, wäre die Kenntnis der Wohnadresse für ihn zwecklos, meinten die Höchstrichter. und „zu welchem anderen Zweck aber die Kenntnis des Wohnsitzes dienen sollen, bleibt im Dunkeln“ (2 Ob 223/10y). Es sei somit gerechtfertigt, einem Elternteil, dem der Kontakt zum Kind wegen seines persönlichen Verhaltens verboten wurde, die Adresse des Nachwuchses zu verweigern.

Dr. Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin

x

Lawyers
PICCOLRUAZ & MUELLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Austria

Phone +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.