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2. Feb. 2012

Therapie für Kind verweigert: Schuldspruch

Der zweijährige Jakob ist 2009 an einer seltenen Immunerkrankung gestorben. Das Kind hätte behandelt werden können und müssen, so der Gerichtsmediziner. Die Eltern hatten Angst um das Sorgerecht. Arzt und Eltern wurden in erster Instanz verurteilt.

Die Eltern hätten gewusst, dass eine Knochenmarktransplantation die "einzig mögliche Heilungschance" gewesen sei, meinte die Anklage. Der Allgemeinmediziner hätte den Eltern überdies klar machen müssen, dass die häusliche Pflege des Kindes "nicht mehr angebracht" sei.

"Kind hätte behandelt werden müssen"
Der medizinische Sachverständige hatte zuvor vor Gericht gesagt, dass man den kleinen Jakob "ohne Behandlung sterben" habe lassen. "Das Kind hätte in einer spezialisierten Universitätsklinik behandelt werden müssen", argumentierte Widhalm. Es sei "keine kausale Behandlung der Infektionen" erfolgt, kritisierte er. Die Eltern hatten sich zu Prozessbeginn Anfang Juli teilweise schuldig bekannt. Sie gaben an, Angst vor einer Wegnahme des Kindes gehabt zu haben. Außerdem hätten sie schlechte Erfahrungen bei der Behandlung ihrer beiden an derselben Krankheit verstorbenen Babys gemacht. Der 48-jährige Allgemeinmediziner hatte auf nicht schuldig plädiert. Er habe bis zuletzt "keine Indikation für eine Einweisung in ein Krankenhaus" gesehen.

Petra Piccolruaz. Rechtsanwalt, Bludenz

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