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21. Mai. 2012

Spekulationsgewinn bei Zweitwohnsitz-Veräußerung steuerpflichtig

Ein Steuerpflichtiger veräußerte im Jahr 1998 ein im Jahr 1991 erworbenes Haus mit einem Veräußerungsgewinn von rund ATS 900.000 und beantragte dafür die Hauptwohnsitzbefreiung.  

Das Finanzamt stellte fest, dass er in derselben Stadt zur selben Zeit auch über eine Wohnung verfügte. Weitere Erhebungen ergaben, dass die Zustellung der Post an die Adresse der Wohnung erfolgte und auch diese Adresse als Wohnanschrift gegenüber Behörden und dem Arbeitgeber angegeben wurde. Weiters wurde auch der Strom- und Wasserverbrauch beider Wohnsitze überprüft und festgestellt, dass dieser in der Wohnung höher war. Daher wurde der Veräußerungsgewinn als Einkünfte aus Spekulationsgewinnen angesetzt.

Hat ein Steuerpflichtiger mehrere Wohnsitze, ist Hauptwohnsitz jener dieser Wohnsitze, zu dem die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen.   Die vom Finanzamt getroffenen Feststellungen legen nach Ansicht der VwGH schlüssig dar, dass im fraglichen Zeitpunkt die Wohnung als Hauptwohnsitz anzusehen war. Daher erfolgte die Versteuerung der Veräußerungsgewinnes zu Recht (VwGH 29.7.2010, 2007/15/0235).

Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt, Bludenz

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