Das Höchstgericht erklärt generelle Haustierverbot – Klausel in Mietverträgen für unzulässig, weil dadurch selbst das Halten von Kleintieren in Käfigen verboten wäre. „Dem Mieter ist es nicht gestattet, Haustiere zu halten“. Eine derartige Klausel in einem Mietvertrag ist unzulässig, wie aus einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) hervorgeht. Der OGH bemängelt in seiner Entscheidung, dass durch eine solche Klausel selbst das Halten von Kleintieren in Behältnissen verboten wäre (also etwa Zierfische oder Hamster). Ein derart weites Verbot sei aber durch nicht zu rechfertigen (2 OB 73/10i). Die Entscheidung bedeutet, dass Vermieter künftig die Klausel konkreter fassen müssen. die Haltung von Kleintieren in Käfigen müsste jedenfalls möglich sein. Das Verbot größerer Tiere, die sich in der Wohnung frei bewegen, dürfte aber weiterhin zulässig sein.
Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin