Das bestehende System der Leerkassettenvergütung, das für CD-ROMs, DVD, MP3 Player und Speicherkarten eine Abgabe vorsieht, wird vom Europäischen Gerichtshof überprüft. Der Oberste Gerichtshof hat nämlich Bedenken (OGH 4 Ob 79/11 P). Es geht um die Frage, ob die Mittelverteilung aus dieser Vergütung der Eurorichtlinie Info-RL entspricht. In Österreich haben Verwertungsgesellschaften die Hälfte des Erlöses sozialen und kulturellen Institutionen zu widmen, die andere Hälfte halten die Berechtigten. Es könnte sein, dass der EuGH diese Verteilung als rechtswidrig ansieht. Die Folge wäre mit Sicherheit ein Streit zwischen den bestehenden Verwertungsgesellschaften und den Berechtigten.
Patrick Piccolruaz Rechtsanwalt in Bludenz