search

25. Mrz. 2013

Mitarbeiter-Daten-Transfer im Konzern nun weitgehend genehmigungsfrei.

Der Transfer von Mitarbeiterdaten in einer österreichischen Gesellschaft an die Konzernmutter, eine gängige Praxis, entsprach bisher nicht immer den gesetzlichen Vorschriften. Einerseits dürfte ein solcher Transfer nur erfolgen, wenn der den gesetzlichen Vorschriften entsprach, andererseits war sogar eine Meldung erforderlich, wenn eine Übertragung ins Ausland erfolgt ist.

Vor kurzem trat nun mit einer Verordnung eine Liberalisierung ein. Für bestimmte, genau definierte Daten ist diese Meldungs- und Genehmigungspflicht gestrichen worden.

x

Lawyers
PICCOLRUAZ & MUELLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Austria

Phone +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.