search

5. Okt. 2020

Konto zur Verfügung stellen ist Geldwäsche

„Verbergen“ und „Verschleiern“ iSv § 165 Abs 1 StGB                                     .

Eine Frau hatte ihr inländisches Konto für qualifiziert dubiose Zugänge aus dem Ausland zur Verfügung gestellt, das Geld dann behoben und an Unbekannte ausgefolgt.

In seiner Entscheidung über die Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde stellte der Oberste Gerichtshof die Reichweite der rechtlich gleichwertigen Tathandlungen des Verschleierns der Herkunft und des Verbergens von kriminell erlangten Vermögensbestandteilen klar.

 

OGH | 11 Os 130/17b 

(obiger Text entstammt teilweise oder gänzlich aus der vom OGH veröffentlichten Entscheidungs-Kurzfassung)

Kategorien: Sonstiges

x

Lawyers
PICCOLRUAZ & MUELLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Austria

Phone +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.