Der OGH rügt das Gericht, das ein Kind der leiblichen Mutter zurückgab. Das Kind hatte zwölf seiner 13 Lebensmonate bei den Pflegeeltern verbracht.
Kommen leibliche Eltern ihren Erziehungsaufgaben nicht nach, wird das Kind zu Pflegeeltern gebracht. Doch dürfen diese mitreden, wenn es darum geht, ob das Kind zurück zur leiblichen Mutter soll? Im aktuellen Fall hatte ein Kind zwölf seiner 13 Lebensmonate bei den Pflegeeltern verbracht. Als das Gericht beschloss, das Kind der leiblichen Mutter zurückzugeben, hatte die Jugendwohlfahrt nichts dagegen, die Pflegeeltern schon. Das Landesgericht Wels lehnte es aber ab, die Pflegeeltern am Verfahren zu beteiligen. Diese hätten jedoch ein Recht darauf gehabt, sagt nun der OGH (8 Ob 54/11s).
Petra Piccolruaz, Rechtsanwalt, Bludenz