search

18. Okt. 2011

Gesellschaftsrecht: Höchstgericht wird liberaler

Das Formenfordernis bei der nachträglichen Änderung von Aufgriffsrechten wurde gemildert. Der Oberste Gerichtshof revidiert eine Judikaturlinie, die er im Jahr 1995 eingeschlagen hatte. Damals hatte das Höchstgericht festgehalten, dass bei der nachträglichen Begründung oder wesentlichen Änderung von Aufgriffsrechten in Gesellschaftsverträgen der GmbH die Errichtung eines Notariatsaktes zwingend nötig ist. Aufgriffsrechte sind Satzungsbestimmungen, die es einem oder mehreren Gesellschaften erlauben, bei eintreten bestimmter Bedingungen von einem anderen Gesellschafter die Übertragung seines Geschäftsanteiles zu verlangen.

Nun schwenkt der OGH auf eine neue Linie ein, berichtet Anwalt Alexander Hasch. Der OGH habe sich nun der in der Wissenschaft herrschenden Meinung angeschlossen. Die Höchstrichter stellten fest, dass es bei der nachträglichen Begründung statuarischer Aufgriffsrechte in einer GmbH ausreiche, wenn bloß eine notarielle Beurkundung als Formenerfordernis eingehalten wurde (60b 63/10y). Für die Praxis bedeute das Urteil eine erhebliche Erleichterung, betont Hasch. Die aufwendigere und teurere Form des zusätzlichen Notariatsakt falle weg. Es reiche der notariell beurkundete Generalversammlungsbeschluss.

Dr. Stefan Müller

 

x

Lawyers
PICCOLRUAZ & MUELLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Austria

Phone +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.