Leerkassettenvergütung: Amazon unterlag im Streit mit der Austro-Mechana vor dem EU-Gerichtshof. Der Gerichtshof der Europäischen Union bringt Bewegung in die Diskussion über die Entschädigung von Urhebern für die freie Kopie ihrer Werke. Genau für diesen Ausgleich ist die Leerkassettenvergütung (und die geplante Festplattenabgabe) gedacht, die namens der Urheber von der Verwertungsgesellschaft Austro-Mechana beim Verkauf von unbespielten Bild- oder Tonträgern wie CD-, DVD-Rohlingen, Speicherkarten und MP3-Playern eingehoben wird. Der EuGH hat das österreichische System vorige Woche für mit dem EU-Recht prinzipiell vereinbar erklärt (C-521/11).
Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz