search

12. Dez. 2012

„Cloud“ als Marke nicht eintragungsfähig

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante hat die Eintragung der Bildmarke „mobileCloud“ für die Klassen Telekommunikation und Softwareentwicklung abgelehnt. Der Begriff „Cloud Computing“ sei mittlerweile im allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen und als bloß beschreibend nicht mehr schutzfähig.

Fachleute und Verbraucher verbinden mit dem Begriff ohne nachzudenken eine „Methode, Software und dazugehörende Daten in einem zentralen Computersystem zu speichern und Kunden oder anderen Benutzern Zugang über das Internet zu gewähren“, so das Amt (R242/2012-4). Mit „zentral“ kann nur die Steuerung gemeint sein, wo welche Daten in der „Wolke“ deponiert werden.

 Dr. Stefan Müller, Rechtsanwalt in Bludenz

x

Lawyers
PICCOLRUAZ & MUELLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Austria

Phone +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.