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23. Apr. 2019

Belastungs- und Veräußerungsverbot wirkt auch in der Insolvenz

Ein Belastungs- und Veräußerungsverbot bleibt im Fall der Insolvenz des Berechtigten in der freien Verfügung des Schuldners.

Ob der Liegenschaft war ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des später in Insolvenz verfallenen Schuldners einverleibt. Der Liegenschaftseigentümer beantragte aufgrund einer mit dem Schuldner geschlossenen Vereinbarung die Einverleibung der Löschung des Belastungs- und Veräußerungsverbots. Die dagegen vom Masseverwalter erhobenen Rechtsmittel blieben erfolglos.

Der Oberste Gerichtshof führte dazu aus: Ein Belastungs- und Veräußerungsverbot ist kein Vermögensobjekt, sondern ein höchstpersönliches, nicht verwertbares Recht, das im Fall der Insolvenz des Berechtigten in der freien Verfügung des Schuldners bleibt.

OGH | 5 Ob 168/15i 

(obiger Text teilweise oder gänzlich aus der vom OGH veröffentlichten Kurzfassung)

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