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19. Mai. 2011

Ausländische Tochtergesellschaften:Tauziehen um Verrechnungspreise wird härter

Die Frage, welche Preise die Töchtergesellschaften in einem multinationalen Konzern einander verrechnen, ist nicht nur für das Management von Interesse. Denn die Gestaltung von Verrechnungspreisen gibt Unternehmen die Möglichkeit, Gewinne von Hoch- in Niedrigsteuerländer zu verschieben und so die eigene Steuerlast deutlich zu reduzieren.

Unter der Führung der OECD hat sich seit den 1990er-Jahren weltweit das „arm´s length principle“ (der Fremdvergleichsgrundsatz) durchgesetzt. Töchter stellen einander für alle Leistungen die gleichen Preise in Rechnung, die sie auch auf dem freien Markt bezahlen würden. Oft braucht es aufwendige Recherchen, um Fremdvergleiche zu finden, die auch die eigene Steuerbehörde überzeugen.

Die Alternative heißt „global formulary apportionment“ (globale formelhafte Gewinnaufteilung - GFA) und teilt steuerrelevante Gewinne zwischen den Ländern auf Grundlage von Vermögenswerten, Umsatz und Personalstand der jeweiligen Töchter auf.
Die Amerikaner wollen eine Änderung, weil sie mehr Steuergelder einnehmen wollen.

Dennoch bewegt sich auch die EU-Kommission weg von der OECD-Empfehlung. Im jüngsten Vorschlag für eine EU-weite einheitliche Bemessungsgrundlage für Körperschaftssteuern (CCCTB) sei nicht das „arm´s length principle“, sondern eine Art des GFA vorgesehen.

Steuerschonender Transfer
Beim „arm´s length principle“ seien Konzerne versucht, Abteilungen mit hoher Wertschöpfung - etwa Einkauf - oder Patente und Lizenzen in Niedrigsteuerländer zu transferieren, sagt Verlinden. Dies bringe für andere Staaten einen Steuerverlust.

Die Nachteile des GFA aber seien noch größer, meinen Experten. Immaterielle Unternehmenswerte wie Goodwill wären etwa komplett ausgenommen, außerdem würde keine Differenzierung in der Qualität des Personals gemacht. All dies sei sehr unbestimmt und basiere nicht auf ökonomischen Prinzipien.

Stefan Müller, Rechtsanwalt

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