Sind die Grundstücksgrenzen nicht im Grenzkataster eingetragen und besteht zwischen den Grundnachbarn keine Vereinbarung, so bestimmt sich der eigentumsrechtliche Grenzverlauf nach unbedenklichen objektiven Grenzzeichen (zB Grenzsteine, Grenzpflöcke) oder nach der Naturgrenze (zB Mauern, Zäune, Bäume, natürliche Grenzlinien). In Almregionen und...
Lesen Sie mehr...