Der Grundsatz, dass die Veräußerung einer streitverfangenen Sache oder die Abtretung einer Forderung auf den Prozess keinen Einfluss hat, kommt erst ab Streitanhängigkeit zum Tragen, die durch die Zustellung der Klage an den Beklagten bewirkt wird.
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Der Oberste Gerichtshof wies das Rechtsmittel des klagenden Kreditinstituts zurück. Für...
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