Durch das Personenstandsgesetz 2013 wurde sichergestellt, dass alle Daten die der Staat, sei es bei Gemeinden, Ländern oder beim Bund selbst, erhebt, zentral gespeichert werden.
Bisher wurden Personenstandsdaten und Staatsbürgerschaftsdaten über lokale Verarbeitungen geführt (Buchform und elektronisch) und Mitteilungen zwischen den Behörden in Papierform versandt. Durch die mangelnde technische Vernetzung der Behörden hatte der Bürger im Personenstandsfall bis zu drei Personenstandsbehörden zu kontaktieren und Urkunden vorzulegen. Mit der vorliegenden Novelle werden nun die Rechtsgrundlagen für ein Zentrales Personenstandsregister (ZPR) und ein Zentrales Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) geschaffen, die va der Reduktion von Verwaltungsaufwand dienen und dem Bürger ermöglichen sollen, unabhängig vom Wohnort mit jeder Behörde in Kontakt treten zu können.
Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt, Bludenz