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19. Jan. 2015

Zahnersatz-Preise wie Ungarn

In einer Vorarlberger Zeitung erschien folgendes Inserat

„ Zahnersatzpreise wie in Ungarn. Wir machen auch Zähne für den kleineren Geldbeutel, ohne dass sie dabei auf Qualität verzichten müssen. Sie sparen sehr viel Geld bei ihrem Zahnersatz. Rufen Sie uns gleich an.“

Für Zahnärzte gelten sehr restriktive Werberegeln, sie dürfen zum Beispiel nur einmal im Quartal eine Anzeige publizieren. In diesem Fall wurden die Anzeigen jedoch nicht von einem Zahnarzt sondern von einem deutschen Zahntechniker aufgegeben.

Der Zahnärztekammer war das egal. Sie meinte, dass man, um einen passenden Zahnersatz zu erhalten früher oder später einen Zahnarzt aufsuchen müsse. Der Zahntechniker der inseriert, mache Werbung für Ärzte, weil er bestimmte von Ihnen auf Anfrage empfehle.

Die Kammer verlor den Rechtsstreit in allen Instanzen. Der Zahntechniker habe nach Auffassung des OGH (4 Ob 159/14 g) nicht einmal ansatzweise für Zahnärzte Werbung gemacht

Kategorien: Sonstiges

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