suchen

27. Sep. 2012

Was ist eine Lebensgemeinschaft?

Ob eine Lebensgemeinschaft vorliegt oder nicht, kann für die Unterhaltsverpflichtung von Bedeutung sein. Geht nämlich der unterhaltsberechtigte Ehepartner in eine Lebensgemeinschaft, so verliert er seinen Anspruch.

Was eine Lebensgemeinschaft ist, ist gesetzlich nicht definiert. Die Rechtsprechung verlangt eine Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft. Es müssen jedoch nicht alle drei Punkte gleichzeitig erfüllt sein.

In einer aktuellen Entscheidung hat der OGH (3 Ob 237/11 s) ausgesprochen, dass auch sehr häufiges gemeinsamen Verbringen von Nächten noch keine Lebensgemeinschaft darstelle. In dem konkreten Fall behielten nämlich beide Partner ihre eigenen Wohnungen. Der Oberste Gerichtshof meinte, dass dies jedem jederzeit einen Rückzug aus der Gemeinschaft ermögliche. Dies zeige, dass die Beziehung nicht auf Dauer angelegt sei. Diese Entscheidung ist deshalb erstaunlich, als nach den gerichtlichen Feststellungen die Betroffenen bis zu 4-mal pro Woche gemeinsam übernachteten und tätlich per Telefon oder per SMS Kontakt hatten. Allerdings führten beide getrennte Haushalte.

Nach dieser Entscheidung dürfe es schwer fallen, den Nachweis für eine, die Unterhaltsverpflichtung beendete, Lebensgemeinschaft zu führen bzw. wird es leichter trotz bestehender intensiver Beziehung weiterhin Unterhalt in Anspruch zu nehmen.

Petra Piccolruaz Rechtsanwältin in Bludenz

x

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.