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21. Jan. 2016

Verkehrsopferentschädigung nach Unfall im EWR-Ausland

Gem § 9 VOEG hat der Fachverband der Versicherungsunternehmungen Personen mit inländischem (Wohn-)Sitz ua im Fall eines nicht bekannten Unfallgegners auch dann die Verkehrsopferentschädigung zu leisten, wenn der Schaden in einem anderen EWR-Vertragsstaat verursacht worden ist. Dabei handelt es sich um eine Eingriffsnorm, deren Anwendung durch das Haager Straßenverkehrsübereinkommen (HStVÜ) und die Rom II-VO nicht ausgeschlossen wird. Die Passivlegitimation des Fachverbandes und die Voraussetzungen bzw Einschränkungen seiner Haftung sind daher im Anwendungsbereich des § 9 VOEG jedenfalls nach österreichischem Recht, dh anhand der §§ 4 und 5 VOEG, zu beurteilen.

Die Einstandsflicht des Fachverbandes setzt gem § 4 Abs 2 VOEG einen Schadenersatzanspruch gegen den Unfallgegner mit hypothetischer Haftpflichtversicherungsdeckung voraus. Nur diese Vorfrage, ob und in welchem Umfang eine Schadenersatzpflicht des (hier: unbekannten) Unfallgegners sowie eine (hypothetische) Haftpflichtversicherungsdeckung bestehen, ist nach jener Rechtsordnung zu prüfen, auf die das HStVÜ verweist, dh grundsätzlich nach dem Recht des Unfallorts.


Nach Art 4 HStVÜ können die Zulassungsstaaten der am Verkehrsunfall beteiligten Fahrzeuge ein Kriterium zur Ermittlung des anwendbaren Rechts bilden. Auch ohne direkten Kontakt ist ein Fahrzeug an einer Kollision anderer Fahrzeuge beteiligt, wenn sein Lenker diese durch einen Fahrstreifenwechsel ausgelöst hat.

Entschädigungsansprüche nach dem VOEG bestehen gegen den Fachverband der Versicherungsunternehmungen, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wenn der Kläger seine Klage irrtümlich gegen den vereinsrechtlich organisierten Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs richtet (der den Fachverband ständig vertritt und den gleichen Sitz hat), liegt eine offenkundige Fehlbezeichnung vor, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen durch Änderung der Parteibezeichnung korrigiert werden kann.

OGH 21. 10. 2015, 2 Ob 40/15v

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