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24. Jun. 2013

Vergaberecht: VwGH schiebt Riegel vor

Verwaltungsgerichtshof hat die Versuche von Kommunen zur  Umgehung des Vergaberechts gestoppt (VwGH (2010/04/0128)).

Es ging um die Errichtung eines Bundesschulgebäudes durch eine private gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft. Zum Zeitpunkt der ... Entscheidung waren alle Verträge zwischen Auftraggeberin, Bund und Gemeinde akkordiert und beschlossen. Die schriftlichen Verträge waren jedoch noch nicht formell unterfertigt. Es war aber klar, dass das Schulgebäude, das auf einem Grundstück einer Gemeinde errichtet werden sollte, zwar im Eigentum der Genossenschaft stehen würde, aber danach über die Nutzung Baurechtsverträge und Mietverträge abgeschlossen werden sollten.

Bei der Vergabe wurde das Vergaberecht umgangen. Der Bestbieter kam nicht zum Zug und wehrte sich. Der Verwaltungsgerichtshof meinte nun, dass es nicht darauf ankomme, ob über die allseits abgesegnete Vorgangsweise bereits ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen worden sei. Es genüge die Übereinkunft, dass solche in Zukunft abgeschlossen werden würde. Es gehe um die praktische Wirksamkeit der EU-Vergaberichtlinien.

Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz

Kategorien: Sonstiges

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