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26. Mrz. 2018

Unfallversicherung: Sehnenriss bei Strandlauf

Unfallversicherer muss für Achillessehnenriss, der durch Einsinken im Sand beim Strandlauf entstanden ist, Deckungsschutz gewähren.

Der Kläger sank bei einem Lauf auf einem Sandstrand beim Auftreten ein und kippte nach vorne. Dies reicht aus, um die Möglichkeit eines Unfalls, der von der Unfallversicherung zu decken ist, naheliegend erscheinen zu lassen. Der Versicherer hätte nun Umstände behaupten und beweisen können, die dafür sprechen, dass dennoch kein deckungspflichtiger Unfall vorliegt. Dies ist ihm hier nicht gelungen.

OGH  7 Ob 172/12p

 

Kategorien: Skirecht / Sportrecht

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