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14. Aug. 2014

Schmerzensgeld für Schock

Der Oberste Gerichtshof hat anerkannt, dass der Schock über eine lebensgefährliche Verletzung von nahen Angehörigen einen Anspruch auf Schmerzensgeld rechtfertige (2 Ob 72/13x).

Bisher wurde ein solcher Anspruch nur unter erschwerten Bedingungen anerkannt, z.B. wenn der Ehegatte befürchten musste, dass seine lebensgefährlich verletzte Frau ein Pflegefall werden könnte.

Der gegenständliche Unfall war bereits im Februar 2007 passiert. Eine Fußgängerin wurde von einem Lkw erfasst und schwer verletzt. Dafür erhielt sie (bereits rechtskräftig) 70.000 Euro Schmerzengeld. Der Ehemann, ein über den Winter arbeitslos gemeldeter Gleisarbeiter, war zum Zeitpunkt des Unfalls zu Hause. Als er vom Unglück seiner Frau informiert wurde, fuhr er sofort ins Krankenhaus. Er besuchte die Frau jeden Tag im Spital. Der Mann erlitt eine Belastungsreaktion und eine Anpassungsstörung, mit welcher psychische Schmerzen verbunden waren. Er musste in Psychotherapie. Auch sonst sank die Lebensqualität für beide Partner: Das eheliche Sexualleben wurde durch die Verletzungen der Frau eingeschränkt, Reisen waren lange nicht möglich. Erst dreieinhalb Jahre nach dem Unglück konnte das Paar sein Heimatland Türkei und die dort wohnenden Verwandten besuchen. Der Mann forderte 15.000 Euro Schmerzengeld plus 300 Euro Therapiekosten.

Ehepartner „aus der Bahn geworfen“

Im ersten Rechtsgang war der Mann bei den unteren Instanzen noch abgeblitzt, nach der Grundsatzentscheidung des OGH schaute die Welt nun im zweiten Rechtsgang aber ganz anders aus. Das Landesgericht Salzburg sprach dem Mann Schadenersatz zu. Bei der Frau sei akute Lebensgefahr vorgelegen, als der Mann vom Unglück erfahren habe. Die ersten 36 Stunden seien für den Ehemann extrem belastend gewesen, bis die Frau in der Intensivstation aufwachte und klar wurde, dass keine Lebensgefahr mehr bestand. Die Angst um das Leben und um den Zustand der schwer verletzten Beine der Ehefrau hätten zur Traumafolgestörung des Mannes geführt. Dieser sei zuvor ein „zufriedener, glücklicher, in seinem Leben gut etablierter Mann“ gewesen. Er wurde aber durch das Unglück „völlig aus der Bahn geworfen und konnte an nichts anderes mehr denken“, befand das Landesgericht.
Das Schmerzengeld bemaß es mit 10.000 Euro, zudem sprach es dem Mann 300 Euro Therapiekosten zu. Das Gericht ging davon aus, dass der Mann zwei Tage starke, zwei Wochen mittelgradige und zwölf Wochen leichte seelische Schmerzen verspürte.

 Unfallnachricht war entscheidend

 Das Oberlandesgericht Linz bestätigte das Urteil. Für die psychische Erkrankung des Mannes komme der Unfallnachricht selbst „ein wesentlich höherer Stellenwert zu als seiner Sorge um die zu erwartende Belastungsreaktion“. Der Unfallgegner rief aber noch den OGH an, dieser bestätigte jedoch die Vorinstanzen.

 

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