Das Schmerzengeld ist tendenziell nicht zu knapp zu bemessen. Ständige Zukunfts- und Todesangst aufgrund der Spät- und Dauerfolgen der Verletzung (hier: schwere Schädigung der Leber, die eine
Transplantation erforderlich machen wird) rechtfertigen einen relativ hohen Zuspruch.
130.000 € Schmerzengeld: 56-jährige Frau;
lebensgefährliche Verletzungen bei einem Verkehrsunfall mit erheblichen Spät- und Dauerfolgen; sklerosierende Cholangitis (Gallenwegsentzündung), die zu einer schweren Leberschädigung führte; starke Osteoporose; die vor dem Unfall (insb auch sportlich) sehr aktive Geschädigte hat nun einen
Invaliditätsgrad von 90 %, wobei eine weitere Verschlechterung zu erwarten ist und sie in Zukunft wahrscheinlich
nicht einmal mehr gehen wird können; Wegfall des Sexuallebens; ständige Zukunfts- und Todesangst wegen des schlechten Zustandes der Leber und der voraussichtlich erforderlichen Lebertransplantation; komprimiert bisher 29 Tage starke, 27 Tage mittelstarke und 95 Tage leichte körperliche Schmerzen.
OGH 22. 1. 2015, 2 Ob 175/14w