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24. Aug. 2016

Ritual ging danaben

Mit einem recht eigentümlichen Ritual sollte ein deutscher Gast in einem einheimischen Hotel zum "Tiroler" gemacht werden. Es sollte eine Champagnerflaschen mit dem Säbel öffnen. Die Flasche ging in Scherben, der Kellnerbörse hielt wurde verletzt. Er erhielt zwar Schadenersatz, es wurde aber festgestellt dass er zu 50 % mitschuldig ist.

Der Geschäftsführer des Hotels hatte den Gast zur Flaschenöffnung animiert, „damit er zum Tiroler“ werde. Der Mann tat wie ihm geheißen und befolgte die Anweisungen, die er vom Hotelchef erhielt. Der erste Versuch, Tiroler zu werden (bzw. die Flasche zu öffnen), war nicht erfolgreich. Beim zweiten Mal aber gelang es dem Gast, den oberen Bereich des Flaschenhalses mitsamt dem Korken abzutrennen.

Doch von wegen Scherben bringen Glück. Der sich in der Nähe befindliche Kellner wurde durch die Glassplitter oder Scherben - das konnte nicht genau festgestellt werden - an der Hand verletzt. Der Kellner war vor dem Gast gekniet und hatte mit einer Hand das Champagnerglas hochgehalten.

Zur Hälfte selber schuld

Die beiden ersten Instanzen gaben dem Hotelgast keinerlei Schuld. Der OGH (7 Ob 59/16) betont aber, der Gast hätte erkennen müssen, dass sich der in seiner Nähe wartende Kellner in einer gefährlichen Situation befand. Der Gast hätte, die Flasche woanders öffnen sollen oder den Kellner ersuchen, den gefährlichen Bereich zu verlassen.

Dem Kellner wurde aber vom OGH ein Mitverschulden (Verschuldensteilung im Verhältnis von 1:1) eingeräumt, hatte er sich doch trotz der absehbaren Gefahr in der Nähe der Flasche aufgehalten. Und es konnte nicht festgestellt werden, dass der Hotelchef dem Kellner die Anweisung gab, sich an dieser gefährlichen Stelle aufzuhalten. 

Nicht festgestellt wurde vom Obersten Gerichtshof auch, ob der Hotelgast trotz der verhängnisvollen Flaschenöffnung nun Tiroler geworden ist oder nicht.

 

 

 

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