Die im Dezember 2012 in Kraft getretene Arzneimittelgesetznovelle 2012 räumt Patienten erstmals die Möglichkeit ein, vermutete Nebenwirkungen eines Arzneimittels direkt elektronisch oder per Post an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zu melden. Die gemeldeten Nebenwirkungen werden sodann an die auf europäischer Ebene eingerichtete EudraVigilance-Datenbank weitergeleitet und sind dort für jeden Verbraucher einsehbar.
Es gibt Befürchtungen in der Ärzteschaft, dass diese Meldungen nicht aussagekräftig sein könnten und, dass man sie erst durch komplizierte Nachbearbeitung verwenden könne.
In Ländern in denen dieser Vorgang bereits Praxis ist (Großbritannien, Niederlande, Dänemark) wurde festgestellt, dass Patientenberichte oft eine detaillierte Beschreibung der vermuteten Nebenwirkung beinhalten und zu dem mehr darauf eingehen, wie sich die Nebenwirkung auf das Leben des Patienten auswirkt. Es wurden auch diverse neue schwerwiegende Nebenwirkungen erkannt und sind diese auch in die Packungsbeilagen aufgenommen worden. Da auch Nebenwirkungen gemeldet werden sollen, die bei übermäßigem Gebrauch oder Missbrauch entstehen und dann auch veröffentlicht werden, könnte dies bei potenziellen zukünftigen Patienten zu Missverständnissen führen.
Dr. Petra Piccolruaz, Rechtsanwalt, Bludenz