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18. Dez. 2014

Patentanwälte nicht vor dem OGH

Der Verfassungsgerichtshof (G 95/2013) hat entschieden dass Patentanwälte keine Vertretungsbefugnis vor dem Obersten Gerichtshof haben. Statt beim Obersten Patent und Markensenat enden Verfahren nun beim OGH. Von einer Vertretung dort sind Patentanwälte nach dieser Entscheidung ausgeschlossen. Sie haben nämlich, so meint der VfGH, statt eines juristischen ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium hinter sich. Angesichts der Konzentration des OGH auf Rechtsfragen hält es der VfGH für vertretbar,  dort nur Rechtsanwälte zuzulassen.

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Rechtsanwälte
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