Der Verfassungsgerichtshof (G 95/2013) hat entschieden dass Patentanwälte
keine Vertretungsbefugnis vor dem Obersten Gerichtshof haben. Statt beim Obersten Patent und Markensenat enden Verfahren nun beim OGH. Von einer Vertretung dort sind Patentanwälte nach dieser Entscheidung ausgeschlossen. Sie haben nämlich, so meint der VfGH, statt eines juristischen ein
technisches oder naturwissenschaftliches Studium hinter sich. Angesichts der
Konzentration des OGH auf Rechtsfragen hält es der VfGH für vertretbar, dort
nur Rechtsanwälte zuzulassen.