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3. Mai. 2016

Partnerbörse muss liefern

Ein Mann, der mit den Leistungen seiner Partnerbörse nicht zufrieden war, verklagte diese. Er hatte über 7000 € bezahlt. Versprochen wurde ihm, dass er innerhalb eines Jahres sechs Vorschläge bekomme. Dies sei nicht der Fall gewesen, außerdem seien die ihm „angebotenen“ Frauen zu alt gewesen.

Er hatte seiner Vertragspartnerin gegenüber das Foto eine etwa 30-jährigen Frau gezeigt vorgeschlagen seien ihnen aber nur solche zwischen 50 und 67 Jahre alte. Er selber zählte stolze 79. Die Beklagte Firma erklärte sie haben den Wunsch des Mannes nach einer 30-jährigen Partnerin für einen Witz gehalten, zumal er in der Vereinbarung, dir unterschrieben hatte ausdrücklich solche bis zum 72. Lebensjahr akzeptierte.

In den Unterinstanzen verlor der gute Mann. Die Zusendung per Post sei zulässig, der Verlust auf diesem Wege Risiko des Kunden. Der oberste Gerichtshof (drei Ob 1/16 t) war anderer Ansicht. Der Verlust auf dem Postweg sei Risiko der Firma. Überdies sei die Klausel ungültig nach welchen die Kunden ihre Partnervorschläge extra anfordern müssten.

Im neuerlichen Verfahren ist zu klären ob nun wirklich genügend Vorschläge zugestellt worden sind

 

 

Kategorien: Sonstiges

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