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20. Apr. 2012

Online-Geschäfte: EU-Richtlinie

Die EU-Staaten müssen bis Ende 2013 ein Richtlinie in neues Verbraucherrecht umsetzen. Die im Oktober vom Europäischen Parlament verabschiedete Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie soll Verbrauchergeschäfte offline und online vereinheitlichen und ist von den Mitgliedstaaten innerhalb der bis 2013 in nationales Recht umzusetzen.

14 Tage Rücktrittsrecht
Es ist zu befürchten, dass neue umfassende Informationspflichten für Online-Shops Unternehmer und Verbraucher gleichermaßen verwirren werden. Lediglich die Rücktrittsfrist im Online-Handel wurde vereinheitlicht und beträgt nach Umsetzung der Richtlinie 14 Tage (statt bisher sieben Tagen); sie kann sich auf zwölf Monate verlängern, wenn die Informationspflichten nicht eingehalten werden. Im Übrigen haben die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung in nationales Recht aber erheblichen Ermessensspielraum, sodass ein rechtlicher Fleckerlteppich in der EU weiterhin möglich ist. Über das Rücktrittsrecht muss ausdrücklich belehrt werden, sonst fängt die Frist nicht an zu laufen.

Anschrift
Onlineshop-Betreiber haben die Anschrift des Ortes anzugeben, an dem sie niedergelassen sind oder „ggf. die Geschäftsanschrift des Unternehmens, in dessen Auftrag sie gehandelt haben und an die sich der Verbraucher  mit Beschwerden wenden kann“

Digitale Inhalte
Als positiv muss vermerkt werden, dass sich die Richtlinie ausdrücklich mit digitalen Inhalten befasst. Die derzeit noch geltende Richtlinie aus dem Jahre 1997 ist wegen den mittlerweile eingetretenen Erneuerungen verstaubt (App-Käufe, Musik-Streaming).

Kosten der Rücksendung
Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, muss der Verbraucher die Kosten der Rücksendung tragen. Ist er diesbezüglich nicht belehrt worden, so zahlt der Onlineshop-Betreiber.

Umsetzung
Ob wirklich eine europaweite Harmonisierung im Verbraucherrecht eingetreten ist, kann man erst sagen, wenn alle Länder die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

Patrick Piccolruaz Rechtsanwalt  Bludenz

Kategorien: Sonstiges

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Rechtsanwälte
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