Im August 2011 hatten 3 „Fans“ ein Lied gesungen, das eine Abwandlung des Naziliedes „von Jerusalem bis Auschwitz“ darstellte. Die Burschen verteidigten sich damit, dass sie keine Sympathie für den Nationalsozialismus hätten, sondern nur die gegnerischen Fans provozieren wollten. Sie wurden vom Landesgericht Feldkirch dennoch verurteilt. Es gab nämlich, wie sich im Verfahren herausstellte, noch weitere Indizien, für die Gesinnung der Burschen. In ihren Wohnungen wurden einschlägige Fahnen und Liedertexte gefunden. Einer hatte sogar „Adolf Hitler“ als Passwort für seinen Computer. Der Oberste Gerichtshof (OGH 14 Os 117/12f) verwarf die Nichtigkeitsbeschwerde. Das Urteil ist sohin rechtskräftig.
Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt, Bludenz