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9. Dez. 2014

Nachträgliche Servicepauschale unzulässig

Ein Telefonanbieter hatte den Kunden versprochen, für die Dauer der Vertragszeit bzw. ein Leben lang keine Erhöhung zu verlangen. Er wollte nun eine Preiserhöhung über die Hintertür einführen und verlangte eine jährliche Servicepauschale im Betrag von € 15,00.

Die Bundesarbeiterkammer klagte deswegen und hat in der ersten Instanz zunächst keinen Erfolg. Ihre Rechtsmittel waren jedoch erfolgreich. Der Oberste Gerichtshof (4 Ob 115/13k) gab der Klägerin jedoch recht. Er stellte das Aufdringen einer nicht bestellten Leistung fest, sowie die Ausnützung einer Machtposition und qualifizierte dies als aggressive Geschäftspraxis die unlauteren Wettbewerb darstelle.

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