Wohnungsmieter, die kein Warmwasser zum Duschen oder keine funktionierende Heizung haben, sind in einer äußerst unangenehmen Situation. Helfen sich die frierenden Mieter selbst: nicht bloß die neue Therme, den Boiler und für den Professionisten zahlen; sie fallen auch um die Möglichkeit um, ihre Miete wegen des Ausfalls verringern zu lassen. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt – sehr zum Bedauern der in einem Musterverfahren prozessierenden Arbeiterkammer Wien.