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10. Nov. 2014

Mietrecht: Heizung selbst installiert – kein Ersatz

Wohnungsmieter, die kein Warmwasser zum Duschen oder keine funktionierende Heizung haben, sind in einer äußerst unangenehmen Situation. Helfen sich die frierenden Mieter selbst: nicht bloß die neue Therme, den Boiler und für den Professionisten zahlen; sie fallen auch um die Möglichkeit um, ihre Miete wegen des Ausfalls verringern zu lassen. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt – sehr zum Bedauern der in einem Musterverfahren prozessierenden Arbeiterkammer Wien.

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