Es muss nicht eine ausdrückliche Bedingung des Kaufvertrages gewesen sein, dass zuerst die Finanzierbarkeit geprüft werden müsse. Vielmehr genügt, wenn das Geschäft nicht zu Stande kommt, weil der Käufer die Mittel nicht aufbringen kann (OGH 28. 11. 2013, 6 Ob 195/13i).
Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz