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21. Jun. 2012

Kürbisse sind keine Beeren anzusehen

DIE PRESSE befasst sich in ihrer Printausgabe vom 07.05.2012 mit einer Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenats der sich in zweiter Instanz mit dieser botanischen Frage und deren steuerlichen Bewertung auseinanderzusetzen hatte. Hier der Artikel in Wortlaut:

Botanische Fragen sind bei steuerlicher Beurteilung zweitrangig, so der VwGH. Der Unabhängige Finanzsenat entscheidet in zweiter Instanz im Sinne des Antragstellers.

Wer wissen will, ob sich eine bestimmte Frucht für die steuerlich begünstigte Alkoholerzeugung „unter Abfindung“ eignet, sollte sich nicht auf botanische Erkenntnisse verlassen. Ähnlich wir die umgangssprachliche Bezeichnung weicht auch die rechtliche Einordnung mitunter von der pflanzenkundliche ab. Ein Steirer wollte aus Ölkürbis Schnaps herstellen und dabei den aufwendigen Weg über die „Verschlussbrennerei“ meiden. Deshalb beantragte er beim Zollamt die Herstellung von Alkohol aus Ölkürbis unter Abfindung. Diese ist – in bestimmen Mengen und in begrenzter Brenndauer – unter anderem bei heimischen Arten von Stein- und Kernobst, Wurzeln, Getreide und bei Beeren möglich. Obwohl Kürbis botanisch Beerenobst (und zwar das größte) ist, ließ das Zollamt die Abfindungsbrennerei nicht zu. Denn relevant sei die umgangssprachliche Bezeichnung der Frucht, und die laute bei Kürbis nicht Beere, sondern Feldgemüse. Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hingegen stellte sehr wohl auf die botanische Einordnung ab und entschied in zweiter Instanz im Sinn des Antragstellers. Dagegen erhob wiederum das Zollamt Beschwerde. Ergebnis: Der UFS hat „die Erzeugung von Alkohol aus Kürbissen unter Abfindung zu Unrecht für zulässig erachtet“, entschied der Verwaltungsgerichtshof (2008/16/0168). Denn nach seiner Ansicht ist die begünstigte Art von Alkoholherstellung auf althergebrachte regionale Erzeugnisse beschränkt. Dass die botanischen Begriffe nur von untergeordneter Bedeutung sind, zeigte die Verordnung über die Abfindung selbst: Dort stehen Wacholder- und Vogelbeeren neben „sonstigen Beeren“, obwohl sie Zapfen- und Apfelfrüchte sind.

(„Die Presse“, Print-Ausgebe, 07.05.2012)

Kategorien: Sonstiges

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