suchen

30. Nov. 2015

Kindeswohl: Doppel-Wohnsitzmodell zulässig

Wenn die beiden getrennt lebenden Elternteile beide obsorgeberechtigt sind, dann ist es durchaus zulässig statt nur einem Haushalt einen 2. festzulegen an welchem die Obsorge stattfindet. Voraussetzung ist, dass eine solche Regelung dem Kindeswohl entspricht.


Dies hat der Verfassungsgerichtshof entschieden nach dem argumentiert worden war das dieses übrigens seit längerem praktizierte Modell des Doppelwohnsitzes nicht verfassungskonform sei (VfGH 9. 10. 2015, G 152/2015)

x

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.