suchen

12. Mai. 2011

Keine Anklage bei leichten Verkehrsunfällen

Fahrlässige Körperverletzung ist künftig straffrei, wenn das Opfer nicht mehr als 14 Tage leiden muss. Die Regel betrifft vor allem Verkehrsunfälle: Wer Schmerzensgeld will, muss selbst klagen.

Prellungen, Schnitte, das Peitschenschlag-Syndrom: Alles typische Verletzungen nach Verkehrsunfällen. Bisher gab es für Unfallopfer die Möglichkeit, vergleichsweise leicht zu Schmerzengeld zu kommen. Gab es ein Strafverfahren gegen den Lenker wegen fahrlässiger Körperverletzung, durften sich Opfer diesem anschließen. So konnte man ohne eigenes Prozessrisiko abwarten, ob der Lenker strafrechtlich schuldig ist und daher in aller Regel auch zivilrechtlich zahlen muss.

Doch damit ist nun Schluss. Eine Änderung im Strafgesetzbuch sieht vor, dass fahrlässige Körperverletzung künftig nur angeklagt wird, wenn das Opfer mehr als zwei Wochen lang verletzt ist. Bisher musste die Gesundheit nur mehr als drei Tage lang beeinträchtigt sein. Eine Ausnahme gilt bloß,  wenn die Schuld des Täters schwer wiegt. Die Neuerung gilt für alle Lebensbereiche, wird aber gerade bei Verkehrsunfällen relevant sein. Denn dort geht es oft um kleinere Unachtsamkeiten. Der Verletzte wird künftig das Kostenrisiko tragen. Das Opfer muss den Zivilrechtsweg gehen, ohne ein Strafverfahren abwarten zu können.

Die Novelle findet sich versteckt im Budget-Begleitgesetz. Warum das? Die Neuerung spare Kosten, weil weniger Fälle auch weniger Sachverständigengutachten bedeuten, heißt es aus dem Kabinett von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Zwar müssten die Sachverständigen grundsätzlich vom Verurteilten bezahlt werden, aber wenn dieser nicht zahlen könne (oder es zu keiner Verurteilung kommt),  bleibe der Staat auf den Kosten sitzen.

Petra Piccolruaz,
Rechtsanwalt, Bludenz

Kategorien: Sonstiges

x

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.