Im Jahr 2008 verhängte der Oberste Gerichtshof eine Rekordstrafe von 75 Mio. Euro gegen fünf Teilnehmer des „Aufzugskartells“. Viele Abnehmer, darunter z.B. Immofinanz, BIG, Buwog, der Bund, die Städte Wien, Linz und Salzburg, ebenso einige gemeinnützige Wohnbauträger, haben die Aufzugsfirmen danach auf Schadenersatz in zigfacher Millionenhöhe geklagt.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) beschäftigte sich kürzlich mit einem Musterprozess gegen die sieben Kartellanten (5 Ob 39/11 p): Die Abnehmer verlangten rund eine Million Euro Schadenersatz, weil die Kartellanten einen effektiven Preiswettbewerb bei Errichtung und Wartung von Aufzugsanlagen verhindert und das Preisniveau künstlich angehoben hätten. Der OGH musste sich zwar vorerst nur mit Zuständigkeitsfragen auseinandersetzen.
Seine Entscheidung dazu hat allerdings auch inhaltlichen Grundsatzcharakter. Der OGH begründet nämlich die Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien für alle Kartellteilnehmer damit, dass die Kartellanten solidarisch für alle Schäden aus dem Kartell haften.
Stefan Müller Rechtsanwalt in Bludenz