Die Grünen fordern eine Reform des in die Jahre gekommenen ABGBs. Das Erbrecht soll reformiert, die Fristen beim Schadenersatz verlängert werden.
Am Mittwoch feiert das Gesetzbuch ABGB den 200.Geburtstag. Der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser sieht aber wenig Grund zum Jubeln: „Das ABGB braucht einen Modernisierungsschub“, sagt Steinhauser der „Presse“.
So soll im Erbrecht der Pflichtteil für Angehörige entweder komplett abgeschafft oder zumindest auf die Nachkommenschaft beschränkt werden. Im Schadenersatzrecht wollen die Grünen die Verjährungsfrist von drei Jahren ab Wissen von Schaden und Schädiger verlängern. Unverheiratete Paare, die zusammenwohnen, sollen automatisch die gemeinsame Obsorge über die gemeinsamen Kinder erhalten. Und bei der Scheidung wollen die Grünen das Verschuldensprinzip abschaffen.
Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin