Zur Sicherung der Aufhebung eines zwischen zwei GmbH-Gesellschaftern geschlossenen Notariatsakts betr die angeblich unwirksame Übertragung von Geschäftsanteilen ist es als zulässiges Sicherungsmittel zu beurteilen, dem nunmehrigen Mehrheitsgesellschafter die Ausübung der Gesellschafterrechte in dem Umfang zu verbieten, soweit er diese durch die angeblich unwirksamen Erwerbsvorgänge erhalten hat.
OGH 19. 3. 2015, 6 Ob 200/14aGmbH: Verbot der Stimmrechtsausübung als zulässiges Sicherungsmittel