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1. Jul. 2013

GmbH-Gründung: einfacher und billiger

Eine GmbH zu gründen wird billiger, ein Förderungsgesetz senkt für Gründer die Notarskosten überdies drastisch.

Ein GesetzesNovelle erleichtert und verbillgt die Gründung einer GnhH. Das soll die Rechtsform vor allem für KMUs wieder interessanter machen. Kernpunkt  die Reduktion des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro; davon ist wie bisher zumindest die Hälfte bar aufzubringen.

Dies zieht automatisch auch eine Reduktion der Gründungskosten nach sich. Die Notariatspflicht für den GmbH-Gesellschaftsvertrag wurde zwar nicht, wie von manchen gefordert, abgeschafft. Aber da die Kosten für diesen Notariatsakt von der Höhe des Stammkapitals abhängen, halbieren sich diese von rund 1200 auf etwa 600 Euro.

Noch günstiger wird es für Gründer, die dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) unterliegen. Für diese belaufen sich die Notarskosten in Zukunft nur auf rund 75 Euro, wenn sie dem Notar einen Entwurf eines Gesellschaftsvertrags vorlegen, den dieser ohne Änderungen verwenden kann, und sich der Entwurf auf einen Mindeststandard beschränkt - nämlich nur Angaben über Firma und Sitz der Gesellschaft, Unternehmensgegenstand, Höhe des Stammkapitals, Stammeinlage und Regelung über den Ersatz der Gründungskosten sowie die Bestellung des Geschäftsführers enthält.

Weiters entfällt bei der Gründung der GmbH die Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, was weitere 150 Euro spart. Die Mindest-KöSt sinkt von derzeit 1750 Euro auf 500 Euro.

Dr. Stefan Müller, Rechtsanwalt in Bludenz

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